Rechtsprechung
OLG Celle, 30.12.1998 - 14a (6) U 127/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geprüfte Schlußrechnung als Anerkenntnis? Zinsklausel des öffentlichen Auftraggebers wirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsbedingungen der öffentlichen Auftraggeber: unwirksame Zinsklausel? (IBR 1999, 416)
Papierfundstellen
- BauR 1999, 1333 (Ls.)
- BauR 1999, 1457
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Koblenz, 21.11.2019 - 1 U 298/19
Höchstbegrenzter Selbstkostenerstattungspreis: Muss eine Überzahlung verzinst …
Der Senat teilt die gut begründete Entscheidung des Landgerichts in dieser Frage und folgt insoweit auch der Rechtsprechung des OLG Koblenz (Urteil vom 23. März 2017, Az.: 2 U 456/15), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 12. April 2002 (Az.: 1 U 73/01) und des OLG Celle vom 30. Dezember 1998 (Az.: 14a (6) U 127/97), die auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1992 (Az.: X ZR 95/90) in entsprechender Abgrenzung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1987 (Az.: VII ZR 185/86) die Klausel selbst in der geänderten Fassung für unwirksam (Verstoß gegen § 9 AGBG a.F.) halten. - OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 2321/05
Vereinbarung einer Lohngleitklausel in einem Bauvertrag
Dies gilt jedoch nur eingeschränkt gegenüber öffentlichen Auftraggebern, bei denen ohne besondere Umstände auch im Falle einer vorbehaltlosen Schlussrechnungszahlung in der Regel nicht von einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis auszugehen ist (vgl. OLG Celle, BauR 1999, 1457 ). - OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 195/06
Falsche Änderungssätze machen Lohngleitklauseln unwirksam!
Dies gilt jedoch nur eingeschränkt gegenüber öffentlichen Auftraggebern, bei denen ohne besondere Umstände auch im Falle einer vorbehaltlosen Schlussrechnungszahlung in der Regel nicht von einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis auszugehen ist (vgl. OLG Celle, BauR 1999, 1457 [OLG Celle 30.12.1998 - 14a U 127/97] ).
- OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
Rechtsnatur der Rechtsprüfung durch einen öffentlichen Auftraggeber
Wegen dieser Interessenlage geht die Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, davon aus, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten ( BGH, BauR 1979, 249 und 1982, 283; OLG Celle, OLGR 1999, 203). - OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
Selbstbehalt und Subunternehmerkosten bei Lohngleitklauseln
Dies gilt jedoch nur eingeschränkt gegenüber öffentlichen Auftraggebern (vgl. OLG Celle, BauR 1999, 1457). - OLG Hamburg, 12.04.2002 - 1 U 73/01
Zustandekommen eines Vertrages zu geänderten Bedingungen nach öffentlicher …
Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Celle, BauR 1999, 1457 ff., (so auch Hahn, BauR 1989, 143, 145;… Heiermann/Riedl/Rusam, a.a.O., B § 16 Rdn. 131;… a.A. Ingenstein/Korbion, VOB , 14. Aufl. 2001, B § 16 Nr. 3 Rdn. 157;… Beck'scher VOBKommentar/Motzke, 1997, vor § 16 Rdn. 99) an, wonach die Zinsklausel in Ziff. 31.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - EVM (B) ZVB/E - wegen Verstoßens gegen § 9 AGBG unwirksam ist. - OLG Zweibrücken, 18.03.2002 - 7 U 18/01
Behinderung des Bauablaufs durch mangelhafte Planung: Beweislast-Umkehr?
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